Copyright: Oliver Dietze / Weltkulturerbe Völklinger Hütte
Der Zusammenschluss der industriellen Welterbestätten in Deutschland nimmt mit großer Freude zur Kenntnis, dass der Bund zukünftig das industrielle Welterbe fördern wird.
Der Satz im Koalitionsvertrag „Wir schaffen eine ‚Bundesstiftung industrielles Welterbe‘ und prüfen europäische Mechanismen zur Förderung des Denkmalschutzes,“ geht auch auf eine Initiative der sieben industriellen Welterbestätten zurück.
Diese sieben Welterbestätten hatten in einer Verlautbarung Mitte Oktober die Elemente dieser Dachorganisation skizziert. Die künftige Organisation kann sich den Zielen der Nachhaltigkeit und Resilienz widmen und folgende Aufgaben übernehmen: einheitlicher Ansprech- und Förderpartner für den Bund, Abstimmung der gemeinsamen Aufgaben und der Mittelverteilung, auch mit Blick auf die Industriekultur in Deutschland insgesamt, gemeinsames Kultur- und Tourismusmarketing, Wissensplattform für Förderung und Erhalt von Industriekultur zwecks Austausches, national und international.
Die industriellen Welterbestätten stehen bereit, den Koalitionsauftrag zur Errichtung einer „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ mit ihrem Know-how tatkräftig zu unterstützen und damit auch ein Kompetenzzentrum für sämtliche Stätten der Industriekultur in Deutschland zu schaffen.
Zu den Welterbestätten der Industriekultur in Deutschland zählen das „Weltkulturerbe Völklinger Hütte“, das „Augsburger Wassermanagement-System“, der „Industriekomplex Zeche Zollverein in Essen“, das „Fagus-Werk in Alfeld“, das „Bergwerk Rammelsberg, Altstadt von Goslar und Oberharzer Wasserwirtschaft“, die „Speicherstadt und Kontorhausviertel mit Chilehaus“ in Hamburg und die „Montanregion Erzgebirge/Krušnohoří“. Die UNESCO-Welterbestätten sind über ganz Deutschland verteilt. Sie stehen als Ankerpunkt für die vielfältige industriekulturelle Geschichte Deutschlands und sind zugleich als Orte der Auseinandersetzung mit gegenwärtigen und künftigen Fragestellungen „Labore der Zukunft“.