Vortrag Donnerstag, 10. Mai, 19 Uhr in der Frauenbibliothek Saar: Pazientenverfügung

Wir können alle in eine Situation geraten, in der wir die Entscheidung über uns betreffende rechtliche und medizinische Fragen nicht mehr selbst treffen können. Es kann auch sein, dass wir als Betreuungspersonen darüber zu entscheiden haben, welche medizinischen Maßnahmen an einer nahestehenden Person, die sich selbst nicht äußern kann, vorgenommen oder unterlassen werden sollen. Dabei sind 68 % der Pflegebedürftigen Frauen und 85 – 92 % der Pflege wird von Frauen übernommen. Im Ernstfall stehen oft gründliche Informationen, die als Grundlage für eine wohlbedachte Entscheidung erforderlich sind, nicht zeitnah und umfassend zur Verfügung. Daher ist anzuraten, sich frühzeitig zu informieren: Was passiert, wenn ein Mensch krank ist und sich nicht mehr äußern kann? Welche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden ärztlichen Maßnahmen sollen – oder sollen nicht – vorgenommen werden? Wie sieht es mit der juristischen Situation aus? Die erfahrene Medizinerin Dr. Margit Hasler-Hepp wird diese Fragen mit anschaulichen Beispielen mit der Zuhörerschaft besprechen und vor allem die jeweils zu entscheidenden Einzelfragen der Muster-Patientenverfügung des Bundesjustizministeriums so erläutern, dass sie für medizinische Laien verständlich sind. Rechtsanwältin Christiane Schreiber, Vorsitzende der früheren Kommission „Ältere Menschen“ des Deutschen Juristinnenbunds, wird den juristischen Rahmen abstecken und diesbezügliche Fragen beantworten

Die Kooperations-Veranstaltung von Deutschem Juristinnenbund und Frauenbibliothek Saar ist kostenlos.
Infos unter: www.frauenbibliothek-saar.de, Tel. 0681-9388023

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