Vor 150 Jahren wurde der §218 in das Strafgesetzbuch aufgenommen, um den Abbruch von Schwangerschaften zu kriminalisieren. Damals hatten Frauen noch kein Wahlrecht, Verhütung war deutlich schwieriger, Kindersterblichkeit war über 70 Mal wahrscheinlicher als heute und medizinische Eingriffe waren erheblich riskanter.
Vieles hat sich geändert, doch eines ist gleich geblieben: der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ist in Deutschland immer noch erschwert. Dagegen protestieren die Mitgliedsorganisationen des FrauenForum Saarbrücken und Aktivistinnen bundesweit am 15. Mai.
Katharina Kunze, Frauenbeauftragte der Landeshauptstadt, erklärt: „Unter bestimmten Umständen sind Schwangerschaftsabbrüche straffrei, aber das Gesetz erschwert den Zugang erheblich. Es gibt immer weniger Praxen, die Abbrüche durchführen und die Rechtslage, das bestehende Tabu, dass kaum eine Frau offen über ihre Abtreibung spricht, sowie die Hürden, die eine Schwangere in dieser Ausnahmesituation bewältigen muss, beeinflussen die Entscheidungsfindung.“
Im Saarland wurden im Jahr 2020 1915 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen. 64% der Saarländerinnen, die einen Abbruch vornehmen ließen, sind bereits Mütter, jeweils ein Drittel haben ein Kind, zwei Kinder oder mehr. Mit über 15% hat das Saarland den bundesweit höchsten Wert an Abbrüchen, die vor der 5. Woche vorgenommen werden.
Die Mitglieder des FrauenForums fordern, den §218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und einen ungehinderten und straffreien Zugang zu qualifizierter Gesundheitsversorgung und medizinischen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs für alle Frauen zu gewährleisten. Schließlich sind Familienplanung und die Unabhängigkeit, Freiheit und Sicherheit von Frauen untrennbar miteinander verbunden.